Nürnberg: Neutralitäts-pflicht gewahrt

Die Stadt Nürnberg ist Mitglied in der Allianz gegen Rechtsextremismus und hat die Organisation 2009 mitgegründet. Seit Jahren fordert die AfD, die Kommune müsse die Allianz verlassen, weil sie mit ihrer Mitgliedschaft die Neutralitätspflicht und die Chancengleichheit der Partein verletze. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden: Kommunen dürfen grundsätzlich an Bündnissen gegen Rechtsextremismus teilnehmen.

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