Nürnberg: Neutralitäts-pflicht gewahrt

Die Stadt Nürnberg ist Mitglied in der Allianz gegen Rechtsextremismus und hat die Organisation 2009 mitgegründet. Seit Jahren fordert die AfD, die Kommune müsse die Allianz verlassen, weil sie mit ihrer Mitgliedschaft die Neutralitätspflicht und die Chancengleichheit der Partein verletze. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden: Kommunen dürfen grundsätzlich an Bündnissen gegen Rechtsextremismus teilnehmen.

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„Die Allianz gegen Rechtsextremismus ist ein Leitprojekt der Europäischen Metropolregion Nürnberg. Sie steht für Toleranz und Menschenrechte. Als Heimat für Kreative aus aller Welt baut die Metropolregion auf diese Werte. 
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Die Allianz ist eine Kooperation auf Augenhöhe zwischen Gebietskörperschaften und Zivilgesellschaft, zwischen großen Städten und kleinen Marktgemeinden, zwischen Stadt und Land.“ Quelle: Allianz gegen Rechtsextremismus
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Der Allianz gehören in der Metropolregion Nürnberg 165 Kommunen – zwischen Coburg im Norden und Ansbach im Süden – an sowie 322 zivilgesellschaftliche Initiativen. Vor Gericht in Leipzig stellte der Anwalt der Stadt Nürnberg fest: „Kommunen haben eine besondere Aufgabe, die demokratische Grundordnung zu schützen.“ Das Gericht urteilte, Kommunen seien allemal berechtigt, gegen Diskiminierung aufzutreten und sich gegen politischen Extremismus einzusetzen.

Nun muss das Verwaltungsgericht in Bayern erneut verhandeln, denn mit dem Urteilsspruch aus Leipzig ist die Angelegenheit noch nicht vom Tisch. Jetzt muss geklärt werden, ob die Allianz gegen Rechtsextremismus bezwecke, der AfD Nachteile zuzufügen. Allianz-Vorsitzender Stephan Doll ist zuversichtlich: „Die Demokratie ist heute in Leipzig gestärkt worden.“

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