Informationsfreiheit

Im Jahr 2006 verabschiedet, bislang unangetastet: das Informationsfreiheitsgesetz. Bundesbehörden und andere Bundesorgane sind in der Pflicht, Auskunft über ihre Arbeit zu geben. Der Presse und allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen. Das Gesetz hat sich als bedeutsames Werkzeug erwiesen, Öffentlichkeit über Behördenhandeln herzustellen - eine demokratische Errungenschaft.

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