Erfahrungen mit dem Journalismus

Eine Industrieansiedlung in seiner kleinen Stadt brachte dem Bürgermeister einigen Ärger ein. Das Gemeinwohl stehe zugunsten eines Unternehmens auf dem Spiel, mutmaßte eine Bürgerinitiative – publik wurde die Sache jedoch erst durch Nachfragen und Berichte lokaler und überregionaler Zeitungen. Wenig erfreut war auch die Bürgermeisterin einer anderen Stadt, die – erst kurze Zeit im Amt – weniger Fragen zu lokalen Angelegenheiten als vielmehr nach ihrem umstrittenen Vorgänger zu beantworten hatte.

Nicht immer ist das Verhältnis von Verwaltung und Medien ungetrübt. Und da ist es förderlich, Journalismus als Bindeglied zur Öffentlichkeit einmal genauer zu betrachten. Die Partnerschaft für Demokratie Teltow-Fläming hatte Personen aus kommunalen Verwaltungen am 20. November in den Gewerbehof der Stadt Luckenwalde eingeladen – zu einem Austausch über Wege und Hürden im Umgang mit dem Journalismus. Referent Wolfgang Streitbörger, promovierter Journalismuswissenschaftler und Hochschullehrer sowie Inhaber einer PR-Agentur mit langjähriger Medienpraxis, führte durch die Veranstaltung und bot zunächst eine Einführung in das Aufgabenfeld des Journalismus.

Im Mittelpunkt des vierstündigen Workshops standen eine praktische Übung zum Thema Pressemeldung und ein Austausch über die eigenen Erfahrungen der Teilnehmenden mit Pressevertretern. Es zeigte sich, dass eine gute Vorbereitung etwa auf ein Pressegespräch allen Beteiligten dient –

jenen, die Auskünfte erteilen, weil sie ihre Informationsinhalte gesichert vermitteln, und jenen, die die gewonnenen Informationen verlässlich und ohne Missverständnisse an ihr Publikum weitertragen.

Fühlen sich Interviewpartner von Journalisten missverstanden oder fehlinterpretiert, sei es aus Vorsatz oder versehentlich,  gibt es eine Reihe von Möglichkeiten zum Widerspruch. In der Regel reicht ein persönliches Gespräch oder die Forderung an die Redaktion, einen Sachverhalt richtigzustellen – sofern der Fehler bei den Pressevertretern liegt. Denn ein Recht auf falsche Tatsachenbehauptungen gibt es nicht, unterstrich Wolfgang Streitörger, demgegenüber sei jedoch das Recht auf Meinungs- und verantwortungsvoll genutzte Pressefreiheit ein hohes und schützenswertes Gut.