Fußball: Aus für NPD-Kicker rechtens

Lennart Schwarzbach wollte in seiner Freizeit Fußball spielen. 2014 trat er deshalb in den Turn- und Sportverein (TuS) Appen im Landkreis Pinneberg in Schleswig-Holstein ein. Für den Verein war das der Beginn einer langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem ungeliebten Sportsfreund.

Schwarzbach war nicht irgendein Hobbyfußballer. Er war seit 2009 Mitglied der rechtsextremen NPD und seit 2016 deren Landesvorsitzender in Hamburg mit klaren Positionen, wie der Norddeutsche Rundfunk berichtete. So bezeichnete er die Integration von Migranten als Völkermord und warnte vor einem Ende der deutschen Kultur.

Schon 2015 und erneut 2016 wollte der Verein ihn ausschließen. Beide Versuche misslangen, denn Schwarzbach klagte gegen den Ausschluss. 2018 entschied das Landgericht Itzehoe, der TuS Appen habe die formalen Voraussetzungen für den Vereinsausschluss nicht eingehalten. Der NPD-Politiker musste wieder aufgenommen werden.

Doch die Sportler aus Appen gaben nicht auf. Die formale Voraussetzung für den Rausschmiss sollte endlich geschaffen werden. Sie änderten die Satzung des Vereins und hielten fest, dass die „Grundlage der Vereinsarbeit das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (ist)“.

„Mitglieder von extremistischen Organisationen gleich welcher politischen Ausrichtung“, so die neue Vereinssatzung weiter, „sowie Mitglieder rassistisch und fremdenfeindlich organisierter Organisationen oder religiöser Gruppierungen, wie z.B. der NPD und ihre Landesverbände, können nicht Mitglied des Vereins werden.“

Lennart Schwarzbach wurde erneut ausgeschlossen und klagte wieder, diesmal allerdings vergeblich. Die Richter gaben dem Sportverein jetzt recht. Mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die neuen Urteile beendete der NPD-Mann das Verfahren schließlich selbst. „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen“, entschied das Bundesverfassungsgericht „unanfechtbar“ im Februar.

Die sechsseitige Begründung gipfelt in der Feststellung, dass das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit aus Artikel 9 des Grundgesetzes einem Verein ermögliche, „über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern selbst zu bestimmen“.

Der hartnäckige zivilgesellschaftliche Kampf hat dem TuS Appen nicht nur überregionale Aufmerksamkeit eingebracht, sondern auch zahlreiche Anfragen anderer Vereine, die nun ebenfalls ihre Satzung ändern wollen. In einem Gespräch der Deutschen Sportjugend im DOSB mit Martin Nolte, Professor an der Deutschen Sporthochschule Köln, heißt es dazu unmissverständlich: „Die Güte einer Satzung zeichnet sich insbesondere durch eine klare Formulierung der Ausschlussgründe aus.“

Entscheidung des Bundesverfssungsgerichts
Pressemitteilung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Interview der Deutschen Sportjugend im DOSB mit Professor Martin Nolte

Karlsruhe bestätigt: TuS Appen darf NPD-Funktionär ausschließen (Norddeutscher Rundfunk)
Sportverein muss NPD-Mitglied nicht dulden (zdf heute)
Sportverein darf NDP-Landeschef rauswerfen (ND)
Sportverein darf NPD-Mitglied ausschließen (tagesschau)
Vereinsrauswurf: NPD-Politiker scheitert mit Beschwerde (Hamburger Abendblatt)

Foto: Alex/Unsplash