„Niedrigschwellige Hilfe“: Mobilitätszuschuss
Ehrenamtlich tätigen Personen im Landkreis Teltow-Fläming gewährt die Verwaltung seit knapp vier Jahren einen jährlichen Zuschuss zu Fahrtkosten, wenn das Engagement einen erhöhten Mehraufwand mit sich bringt. Bis zum 31. Dezember eines Jahres sollte der Antrag für das laufende Jahr eingereicht sein.
