„Niedrigschwellige Hilfe“: Mobilitätszuschuss

Ehrenamtlich tätigen Personen im Landkreis Teltow-Fläming gewährt die Verwaltung seit knapp vier Jahren einen jährlichen Zuschuss zu Fahrtkosten, wenn das Engagement einen erhöhten Mehraufwand mit sich bringt. Bis zum 31. Dezember eines Jahres sollte der Antrag für das laufende Jahr eingereicht sein.

Der Antrag sowie die Richtlinien „zur Ausreichung eines Mobilitätszuschusses für Ehrenamtliche im Landkreis Teltow-Fläming“ sind auf der Website der Kreisverwaltung zu finden und geben Auskunft über Voraussetzung, Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie Datenschutzfragen.

Ehrenamtliche, die mit einer gültigen Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg ihr Engagement nachweisen können, werden sich glücklich schätzen. Denn alle anderen müssen sich aufmachen, eine geneigte Organisation zu finden, die ihr Engagement bestätigt. Ist das geschehen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und gegengezeichnet, ist der Engagement-Stützpunkt des Landkreises Empfänger des Antrags.

Hier wird geprüft, ob der Antrag in allem seine Richtigkeit hat und ob die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Ist das erfolgreich geschehen, ist es nur noch eine kurze Zeit, bis hundert Euro auf dem Konto der Ehrenamtlichen gutgeschrieben sind. Geldwerter Tipp: Eile könnte geboten sein, denn nach dem 300. Antragstellenden fällt die Schranke. Der Topf ist leer und es heißt: „Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt eines Zuschusses.“

Richtlinien
Antrag auf Mobilitätszuschuss